Nach dem deutsch-französischen Waffenstillstand im Juni 1940 wurde Frankreich in den von der Wehrmacht besetzten Norden und in den unbesetzten Süden unter dem französischen Vichy-Regime aufgeteilt (siehe Zollgrenzschutz Frankreich). Im unbesetzten Teil Frankreichs kam es ein Jahr später zur Errichtung von Überwachungsabteilungen an der Mittelmeerküste, die den Warenverkehr mit den französischen Besitzungen in Nordafrika und anderen Ländern überwachen sollten.
Dies reichte aber nicht aus um zu verhindern, dass kriegswichtige Güter aus den französischen Kolonien in Nordafrika an die Kriegsgegner gelangen konnten. Die französische Regierung ließ dort keine direkte Zollkontrolle zu, jedoch Kontrolle durch Offiziere im Rahmen der Waffenstillstandskommission. Aus den Überwachungsabteilungen im besetzten Frankreich wurden drei Zollinspektoren ausgewählt, die über die notwendige Erfahrung und Sprachkenntnisse verfügten sowie Leutnant der Reserve waren:

  • Richard Hoecken, im Aufust 1942 durch Hermann Gerhards ersetzt
  • Albert Habenicht
  • Ernst Ziegler

Offiziell erhielten sie ihre Einberufung zur Wehrmacht und konnten im Leutnant-Rang im Juli 1942 der Kontrollinspektion Afrika in Casablanca beitreten.

Die Anwesenheit der Offiziere in Marokko war sehr kurz. Nach Landung der Amerikaner an der marokkanischen Atlantikküste am 08.11.1942 nahmen die Offiziere an den Kämpfen teil und erreichten mit Resten der Waffenstillstandskommission Spanisch-Marokko. Nach ihrer Internierung in Melilla kehrten sie Ende 1942 über Spanien nach Deutschland zurück.

Eine offizielle Dienststelle oder Einheit des Zollgrenzschutzes hat es in Marokko nie gegeben. Die drei Offiziere verrichteten vor Ort aber Zoll-Aufgaben und die Wehrmacht war nur ein Deckmantel, um das Verbot der französischen Regierung zu umgehen.

 

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