Vor allem in Zoll- und Grenzaufsichtsstellen waren häufig gleichrangige Beamte beschäftigt, darunter auch der Dienststellenleiter. Die Bekleidungsordnungen der Reichsfinanzverwaltung sahen keine besondere Kennzeichnung vor, sodass der Vorgesetzte nach außen hin nicht sofort erkennbar war. Das stellte mit der Zeit anscheinend ein Problem dar, denn im November 1938 wurden entsprechende Abzeichen eingeführt und waren ab 01.12.1938 zu tragen. Möglicherweise steht dies in Zusammenhang mit den Erfahrungen aus den Alarmierungen im Jahr 1938 (Anschluss von Österreich im März und Sudetenland im Oktober). Bei Versetzung war das Abzeichen an den Nachfolger zu übergeben, Vertreter des Stelleninhabers durften es nicht tragen.
Aus vier übereinander liegenden verschiedenfarbigen Schnüren bestehend, wurden die Abzeichen in Winkelform am rechten Unterärmel, etwa 7 cm unter dem Ärmelstreifen getragen. Allerdings sind sie auf Fotos nur selten zu sehen und scheinen deswegen nicht oft zur Ausgabe gelangt zu sein. Andererseits verfügte das Reichsfinanzzeugamt im März 1944 noch über ca. 7.800 grüne, ca. 1.700 silber-grüne und ca. 200 Abteilungsführer-Armwinkel.
Der aufsichtführende Beamte war der Leiter einer Zoll- bzw. Grenzaufsichtsstelle und wurde auch Postenführer genannt. In der Regel bekleidete er den Rang eines Zollassistenten oder Zollsekretärs, wobei im Laufe des Krieges aus Personalmangel auch Hilfs-Zollassistenten und Hilfs-Zollsekretäre nach entsprechender Ausbildung zu Postenführern ernannt wurden.
Das Abzeichen bestand aus einem Winkel aus zollgrünem Stoff.
Der Beamte zur besonderen Verwendung (BzbV) war in einem Bezirkszollkommissariat eingesetzt und unterstützte den Bezirkszollkommissar bei der Leitung und Beaufsichtigung des Grenzaufsichtsdienstes. In der Regel handelte es sich um (Ober-)Zollsekretäre. Da (früher) mit einem Pferd ausgestattet, nannte man ihn auch Berittener.
Das Abzeichen bestand aus einem Winkel mit Aluminiumgespinst oder silbergrauer Kunstseide in der oberen Hälfte und zollgrünem Stoff darunter.
Der Abteilungsführer wurde vom Vorsteher eines Hauptzollamtes bzw. Leiter einer Befehlsstelle ernannt und entlastete ihn vor allem bei der Leitung und Beaufsichtigung des Grenzaufsichtsdienstes großer Bezirke.
Das Abzeichen bestand aus einem Winkel mit Aluminiumgespinst oder silbergrauer Kunstseide in der oberen Hälfte und zollgrünem Stoff darunter, über dem ein Streifen aus Aluminiumgespinst oder silbergrauer Kunstseide lag.