Der Reichsminister der Finanzen
RV - LK - 2373/42 GIZ
Berlin W 8, 4. November 1942
Wilhelmplatz 1/2

 

Signalordnung für die Benutzung der Signalpfeifen
Ziffer 4b Zollgrenzschutz-Anordnung Nr. 5

1. Im Zollgrenzschutz gilt ab sofort folgende Signalordnung für die Benutzung der Signalpfeifen:

. = kurzer Ton, -- = langer Ton

a) . "Achtung", oder "Ich bin hier"!
b) .. "Verfolgung aufnehmen" oder "Vorgehen"!
c) -- -- "Hilfe bringen" oder "Bin in Lebensgefahr"!
d) -- als Antwort auf die Signale a bis c: "Ich habe verstanden" oder bei Hilferuf "Ich komme"

Ein Abdruck der Signalordnung ist im Dienstkasten jeder Grenzaufsichtsstelle auszuhängen. Ich bitte, die Männer des Zollgrenzschutzes über die Signalordnung eingehend zu unterrichten und bei Appellen stichprobenweise festzustellen, ob die Signale den Männern geläufig sind. Die Signalodnung ist, soweit erforderlich, auch den in Grenznähe Dienst verrichtenden Dienststellen der Wehrmacht, Polizei, Gendarmerie und Forstverwaltung bekannt zu geben.

2. Trageweise der Signalpfeifen:
a) Die Signalpfeife ist im Uniformrock, Pfeifenschnur im zweiten Knopf von oben eingeknöpft, in der linken Brusttasche zu tragen. Die linke Brusttasche wird während des Grenzdienstes nicht zugeknöpft.
b) Die Signaplfeife ist im Uniformmantel, Pfeifenschnur im Dritten Knopf von unten eingeknöpft, in der linken Seitentasche zu tragen. Taschenklappe wird in die Tasche geschoben.

 

Im Auftrag
Hoßfeld

 

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