copyright: www.zollgrenzschutz.deJohannes Friedrich Heinrich Hoßfeld (*24.07.1879 in Berlin, +26.04.1946 in Sachsenhausen) war eine führende Persönlichkeit in der Reichsfinanzverwaltung und zuletzt Generalinspekteur des Zollgrenzschutzes.
Über sein Leben vor und neben der Tätigkeit in der Zollverwaltung ist nur wenig bekannt. Die Reifeprüfung legte der Architektensohn 1898 am Luisengymnasium in Berlin ab, um danach bis 1902 Rechts- und Staatswissenschaften zu studieren und Corpsmitglied zu werden. Mit seiner Frau Emma (geborene von Büren) hatte der protestantische Hoßfeld zwei Söhne.
Wann er den damals üblichen Wehrdienst von 2 Jahren leistete ist noch nicht klar. Im August 1914, also kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges, trug er den Rang eines Oberleutnants der Reserve in der Matrosen-Artillerie. Bei Kriegsausbruch immerhin schon 35 Jahre alt, wurde er zur Marine eingezogen und leistete Dienst bei der I. Matrosen-Artillerie-Abteilung (MAA) in Friedrichsort nahe Kiel im Küstenschutz. Die MAA stellte auch Artillerie-Kontingente bei den Kämpfen in Flandern, an denen Hoßfeld aber (vermutlich altersbedingt) nicht teilnahm. 1935 erhielt er das Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer, also für Soldaten die nicht an Gefechten oder Schlachten teilgenommen hatten. Im September 1916 kam es zur Entlassung aus der Marine als zeitig dienstuntauglich, zu einem späteren Zeitpunkt folgte die Beförderung zum Kapitänleutnant der Reserve.

Nach dem Studium begann Hoßfeld seine Verwaltungskarriere im preußischen Justizwesen und wechselte 1908 zur preußischen Zollverwaltung. Dort machte er zügig Karriere mit wechselnden Dienstorten in den östlichen Landesteilen. Der Erste Weltkrieg scheint seine Entwicklung nicht aufgehalten zu haben.

Jahr Beförderung / Einsatz
1903 Gerichtsreferendar
1908 Gerichtsassessor
1909 Oberzolldirektion Berlin
1910 Regierungsassessor
1911 kommissarischer Oberzollkontrolleur beim Hauptzollamt Myslowitz
1911 Hilfsarbeiter Oberzolldirektion Berlin
1912 Hilfsarbeiter Reichsschatzamt
1913 Oberzollkontrolleur beim Hauptzollamt Eydtkuhnen
1915 Oberzolldirektion Kassel
1916 Regierungsrat
1916 Oberzolldirektion Berlin
1919 vortragender Rat, Geheimer Finanzrat im preußischen Finanzministerium
1920 Ministerialrat im Reichsfinanzministerium
1927 Ministerialdirigent
1932 Präsident Landesfinanzamt Breslau
1933 Kommissarischer Leiter Landesfinanzamt Oberschlesien
1934 Präsident Landesfinanzamt Schlesien (Zusammengelegt aus Breslau und Oberschlesien)
1936 Kommissarischer Leiter Landesfinanzamt Brandenburg
1936 - 1942 Präsident Landesfinanzamt (ab 1937 Oberfinanzpräsidium) Brandenburg
1937 Generalinspekteur des Zollgrenzschutzes

 

Nach Kriegsende kam es zur Gründung der Reichsfinanzverwaltung (RFV), mit einer erstmalig zentralisierten Steuer-, Abgaben- und Zollverwaltung im Reichsfinanzministerium (RFM). Hoßfeld wechselte 1920 vom preußischen Finanzministerium zum RFM, übernahm 1932 die Leitung des Landesfinanzamts (LFA) Breslau und wurde dadurch der höchste RFV-Repräsentant in der Provinz Niederschlesien mit Zuständigkeit für Steuern und Zölle. 1934 übernahm er das Landesfinanzamt Schlesien, eine Zusammenlegung der LFA Breslau und Oberschlesien und legte im selben Jahr den neuen verpflichtenden Beamteneid auf Hitler ab.
Dort geriet er in nicht näher bekannte Auseinandersetzungen mit lokalen NSDAP-Repräsentanten und der Gauleitung, die ihn ungünstig beurteilten, die Entfernung aus ihrem Einflussbereich forderten und auch die Versetzung an das LFA Brandenburg nicht befürworteten. Möglicherweise hätte man gerne jemanden mit Parteihintergrund an der Spitze gesehen, hier gab es aus den Reihen des LFA durchaus Denunziationen über (vermeintliche) Mitglieder der Zentrums-Partei mit sichtbarem Eigeninteresse.

Hoßfeld war bis etwa 1924 Mitglied der Deutschnationale Volkspartei (DNVP), einer Partei, die der Republik zunächst ablehnend gegenüberstand und mit den rechtsgerichteten Putsche der Zeit sowie Nationalkonservatismus und Antisemitismus durchaus sympathisierte. Danach war er parteilos und bewarb sich etwa 1934 um Mitgliedschaft in der NSDAP. Neben einer möglicherweise vorhandenen politischen Identifikation Hoßfelds, wurde die Mitgliedschaft vor allem höherer Beamten durchaus als selbstverständlich angesehen und konnte ansonsten Druck und berufliche Nachteile mit sich bringen. Der Antrag sowie eine Überprüfung durch das oberste NSDAP-Parteigericht fielen jedoch negativ aus. Die Gründe sind nicht bekannt, könnten aber in der allgemeinen Aufnahmesperre oder in den Auseinandersetzungen mit der NSDAP in Schlesien liegen.
Dagegen bewertete ihn der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, auf Nachfrage des Reichsfinanzministeriums im Jahr 1935 allerdings positiv und sah ihn als ordentlichen Mann, der Opfer der Machenschaften der später in Ungnade gefallenen Helmuth Brückner (Gauleiter Schlesiens) und Edmund Heines (Stellvertreter Brückners) gewesen sei. Ohne Hintergedanken Himmlers dürfte das allerdings nicht zu verstehen sein und seine Position war zu dem Zeitpunkt bei weitem noch nicht gefestigt.
1936 wurde Hoßfeld schließlich in die NSDAP aufgenommen. In der SS bekleidete er seit 1934 den Rang eines Sturmführers und seit 1937 den eines SS-Hauptsturmführers. Darüber hinaus war er Mitglied der NS-Volkswohlfahrt und des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Aus dem Reichsbund Deutscher Beamten war Hoßfeld wegen einer Ungleichbehandlung von Mitgliedern mit und ohne Parteibuch ausgetreten.

copyright: www.zollgrenzschutz.deAm 22.03.1937 wurde Hoßfeld zum Generalinspekteur des Zollgrenzschutzes (GIZ) ernannt. Vorausgegangen war eine hitzige Auseinandersetzung des Reichsfinanzministeriums (RFM) mit dem preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring und dem Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler bei einer ad-hoc Besprechung. Himmler versuchte den Zollgrenzschutz unter seine Kontrolle zu bringen, um alle Sicherheitsorgane des Reichs in einer Hand zu vereinigen. Hierbei war eine Abwehrmaßnahme des RFM die kurzfristige Schaffung des Zollgrenzschutzes und der Funktion des GIZ, um eine zentrale und einheitliche Führung zu gewährleisten. Ob Hoßfeld im Ministerium so einen guten Ruf besaß oder durch seinen Dienstort am nächsten war, ist fraglich. Dabei handelte es sich beim Zollgrenzschutz eher um eine Änderung der Begrifflichkeit des danach nahezu unveränderten Grenzaufsichtsdienstes. Allerdings holte das Ministerium die beamtenrechtlich vorgeschriebene Genehmigung der Reichskanzlei erst im Oktober 1937 ein.

Hoßfeld war dem Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Fritz Reinhardt unterstellt, auch wenn sich ab Kriegsbeginn Minister Schwerin von Krosigk zunehmend um die Belange des Zollgrenzschutzes selber kümmerte. Die Aufgaben Hoßfelds bestand aus der einheitlichen und straffen Gestaltung des Dienstes an der Grenze, der üblicherweise von den einzelnen Oberfinanzpräsidien organisiert wurde. Er war dabei nicht der Vorgesetzte oder Befehlshaber des Zollgrenzschutzes, sondern sollte mit seinem Stab organisatorische Rahmenbedingungen und gemeinsame Standards schaffen, die Dienstausführung überprüfen und Probleme bzw. Fehlentwicklungen abstellen und damit einen möglichst effizienten Einsatz sicherstellen. Hier hatte er in bestimmten Punkten auch Weisungsbefugnis, wobei er im Allgemeinen aber auf Zusammenarbeit mit den OFP angewiesen war. Neben allgemeinen organisatorischen Anweisungen, gab er ab September 1941 die Zollgrenzschutz-Anordnungen heraus, in denen er auf das Verhalten an der Grenze, Dienstgestaltung, Verfehlungen, Uniformfragen, Zollhunde usw. einging. Um sich einen Eindruck zu verschaffen, begab er sich häufig auf Reisen zu den Dienststellen in den besetzten Gebieten. Bis 1942 blieb er gleichzeitig noch Oberfinanzpräsident von Brandenburg, womit die Stellung als GIZ zunächst wohl nicht als zu zeitaufwändig und herausragend beurteilt wurde.

copyright: www.zollgrenzschutz.deHoßfeld suchte, ob nun aus eigenem Antrieb oder als Strategie des Ministeriums, die Nähe zur Wehrmacht. Denn einerseits war der Zollgrenzschutz durch den VGAD und die Grenzwacht schon in militärische Abwehrmaßnahmen an den Grenzen eingebunden, andererseits unterstand er in den ausländischen Einsatzgebieten taktisch meist der lokalen Wehrmachtsführung. In dieser Abhängigkeit suchte Hoßfeld einen Gegenpol zu Himmler, um die Zugehörigkeit des Zollgrenzschutzes zum Reichsfinanzministerium sowie eine gewisse Eigenständigkeit langfristig zu sichern. Zwar beschränkte sich der Zollgrenzschutz nominell auf die Grenzüberwachung und Himmlers SS-Grenzpolizei auf eine politische Überwachung, dennoch gab es stärkere Berührungspunkte. So wurden in späteren Jahren z.B. Züge beim Grenzübertritt gemeinsam kontrolliert und vom Zollgrenzschutz gefasste Personen der Grenzpolizei übergeben, vielfach standen beide Organisationen parallel an der Grenze.

Durch seine exponierte Position und die Hinwendung zur Wehrmacht stand Hoßfeld im Fokus Himmlers, der sich vermutlich scheute, Minister und Staatssekretär direkt anzugreifen. Himmler, der gut über Vorgänge gegen seine Interessen Bescheid wusste, drang mit seinen Beschwerden beim Leiter der NSDAP-Parteikanzlei, Martin Bormann, jedoch nicht durch. Nach dem Attentat der Stauffenberg-Gruppe am 20.07.1944 auf Adolf Hitler erreichte Himmler am 24.07.1944 bei Hitler die sofortige Unterstellung des Zollgrenzschutzes unter den Reichsführer SS.
Hoßfeld wurde noch am gleichen Tag, seinem 65. Geburtstag, verhaftet und bis zum Januar 1945 festgehalten. In den Zeiten nach dem Attentat brauchte es nicht viel für eine Verhaftung, wobei die genauen Vorwürfe nicht bekannt sind. Einen Tag vor seiner Freilassung nahmen sich seine Frau und sein zweiter Sohn das Leben, Hintergründe sind hier ebenfalls nicht bekannt. Hoßfeld erhielt danach eine Aufenthaltsbeschränkung für Berlin und stand unter Polizeiaufsicht, er wohnte danach bei seinem ersten Sohn und wird als gebrochener Mann beschrieben.
Nach der Besetzung Berlins durch die Rote Armee (April/Mai 1945) wurde Hoßfeld am 30.07.1945 durch den Sowjetischen Geheimdienst verhaftet. Er kam wie zehntausende andere Angehörige des NS-Machtapparates ohne Urteil zunächst in das Speziallager Nr. 3 in Berlin-Hohenschönhausen, später in das Speziallager Nr. 7 in Sachsenhausen, wo er am 26. April 1946 durch die katastrophalen Bedingungen verstarb (herzlichen Dank an Enrico Heitzer von der Gedenkstätte Sachsenhausen für die Auskünfte).

Ein naiver Verwaltungsbeamter dürfte Hoßfeld nicht gewesen sein, solche Positionen erreichten üblicherweise nur ausgesuchte Fachleute, die ein klares Bekenntnis zum NS-Staat ablegten und die Gewähr dafür boten in seinem Sinne zu handeln. Als Oberfinanzpräsident war er schon früh z.B. im Rahmen der Reichsfluchtsteuer in die Entrechtung von Juden involviert. Durch regelmäßige Berichte aus den Einsatzgebieten und seine zahlreichen Dienstreisen dürfte er Kenntnisse über die Vorkommnisse und Verbrechen in den besetzten Gebieten gehabt haben. Dass manchen Dienststellen des Zollgrenzschutzes Aktionen z.B. gegen Juden nicht verborgen blieben, geht aus Nachkriegserinnerungen von leitenden Zollgrenzschützern hervor. Siegfried Nestler, der den Zollgrenzschutz (West)-Galizien im besetzten Polen aufbaute, berichtete in seinem 1939 als Heft öffentlich vertriebenen Einsatzbericht in lockerem Ton über die dort nicht unübliche Misshandlung von Juden durch Zollgrenzschützer. SS und Polizei versuchten den Zollgrenzschutz mehrmals zur Unterstützung zu bewegen, das scheint laut dem Historiker Thomas Sandkühler im Osten bei Absperrungen von Ghettos bzw. Exekutionsplätzen sowie dem Einfangen von Juden mehrfach erfolgreich gewesen zu sein. Hoßfeld soll die Beteiligung an Aktionen gegen Juden verboten haben, womit er im Umkehrschluss aber davon wissen musste.
Grundsätzlich änderten sich die Aufgaben des Zollgrenzschutzes über die Jahre nicht. Er war auch in den besetzten Gebieten für die Vermeidung von Schmuggel und ungenehmigten Grenzübertritten zuständig. Dabei ging es jedoch immer häufiger darum, das Verlassen der Gebiete zu unterbinden, weil sich NS-Gegner, Juden, Deserteure, Zwangsverpflichtete, flüchtige (Kriegs-)Gefangene usw. hinter den Grenzen in Sicherheit bringen wollten. Hier war der Zollgrenzschutz ein wichtiger Helfershelfer des NS-Regimes, das diese Personen nicht ohne weiteres davonkommen lassen wollte und sicherte die Zustände nach innen und außen ab. Wurden Personen an der Grenze erwischt und hielten auf Anruf nicht an, war auch ohne Gegenwehr von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.

Hoßfeld war nicht der Chef des Zollgrenzschutzes, die Leitung lag dezentral bei den zuständigen Oberfinanzpräsidien, bzw. den lokalen Beamten und er hatte organisatorische Aufgaben. Sicherlich war er auch in ein politisches Geflecht eingebunden und wurde von Heinrich Himmler als Gegner ausgemacht. Hoßfeld stellte sich aber dem NS-Regime weiterhin zur Verfügung und schuf mit seinen Vorschriften (Un)Recht im Sinne des NS-Staates:
Im Juli 1942 wurde auf seine Anweisung der Waffengebrauch gelockert. Laut Gesetz aus dem Jahr 1921 war ursprünglich der Anruf von Flüchtenden bzw. Warnschüsse vorgeschrieben. Nun wurden im Osten Partisanen und polnische Schmuggler von dieser Vorschrift ausgenommen, die beim Ansichtigwerden der Zollgrenzschützer die Flucht ergriffen. Gleiches galt für erkannte Spione, Fallschirmspringer, Verbrecher und sonstige Untermenschen. Mit der Begründung, dass die einschlägigen Vorschriften nur auf Friedensverhältnisse zugeschnitten waren, machte es sich Hoßfeld einfach. Im September 1942 lockerte Hoßfeld den Waffengebrauch weiter, diesmal für flüchtige Kriegsgefangene, dabei handelte es sich praktisch um einen Freibrief und auf sowjetische Flüchtlinge war sogar verpflichtend zu schießen. Hoßfeld erhielt Berichte über den Waffengebrauch und bewertete das Vorgehen auch.

Aber was hätte Hoßfeld rechtlich zu erwarten gehabt, wenn er sich z.B. rechtzeitig in den Westen abgesetzt hätte, auch vor dem Hintergrund der Verhaftung durch die SS? Der Zollgrenzschutz stand ebenso wie andere Verwaltungsorganisationen (z.B. Post und Bahn) nicht im Fokus der Nachkriegsprozesse. Eine ganze Reihe leitender Zollgrenzschützer vom Bezirkszollkommissar aufwärts wurden nach dem Krieg im Rahmen der Entnazifizierung aus der Finanzverwaltung entlassen, viele von ihnen konnten aber in den folgenden Jahren ihre Karriere in den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes fortsetzen. Hoßfelds Vorgesetzte (Minister Schwerin von Krosigk und Staatssekretär Reinhardt) erhielten mehrjährige Haftstrafen, dabei standen mögliche Verfehlungen des Zollgrenzschutzes aber nicht im Vordergrund. Der für den Zollgrenzschutz im besetzten Brüssel sowie Eupen-Malmedy und Luxemburg zuständige Oberfinanzpräsident von Köln, Walter Kühne, war in den 50er Jahren Präsident des Bundesausgleichsamtes. Der Leiter des Zollgrenzschutzes Schwarzes Meer, Paul König, leitete in der britischen Besatzungszone die Chefinspektion des Zollgrenzschutzes. Einer von Hoßfelds wichtigsten Mitarbeitern, Walter Eulitz, wurde nach dem Krieg Finanzpräsident von Nürnberg. Gegen einzelne Zollgrenzschützer gab es Anklagen vor französischen Gerichten und teils gab es Ermittlungen in Deutschland, deren Ergebnisse mir jedoch nicht bekannt sind. Der Zollgrenzschutz war in den Nürnberger Prozessen nicht zur verbrecherischen Organisation erklärt worden. Das in den 60er Jahren von Eulitz geschriebene Buch über den Zollgrenzschutz vermied jegliche Selbstkritik oder Auseinandersetzung mit der Rolle im Nationalsozialismus, vielmehr sah man sich als unpolitische Zivilverwaltung und konnte diesen Mythos erfolgreich pflegen.

Urheberrecht / Copyright

Deutsch Alle Inhalte auf diesem Webauftritt (insbesondere Texte und Bilder) sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung in anderen Medien benötigt die vorherige Zustimmung des Seitenbetreibers bzw. Rechteinhabers. Eine Übersicht der verwendeten Textquellen, sofern nicht oben angegeben, befindet sich unter Quellen.
English All contents of this website (especially texts and images) are protected by copyright. The use in other media requires the prior consent of the website owner or copyright holder. An overview of the text sources used, if not already stated above, is available at sources.