Der Reichsminister der Finanzen
O 3161 - 119. GIZ
Berlin W 8, 12. Juli 1942
Wilhelmplatz 1/2

 

Zollgrenzschutz-Anordnung Nr. 3
-Ergebnis der Grenzreferentenbesprechungen in Breslau
am 19./21. Mai und in Weimar am 29./30. Mai 1942 - offener Teil -

 

18. Waffengebrauch (Schußwaffe)
Es kommt unter den Kriegsverhältnissen und besonders an unsicheren Grenzen auf schnelles und erfolgreiches Schießen an.
Es wird auf den Wortlaut des Gesetzes über den Waffengebrauch (§ 2) hingewiesen. Danach hat dem Waffengebrauch zur Anhaltung von Flüchtlingen in der Regel ein Anruf vorauszugehen. Ausnahmsweise wird der Anruf zweckmäßig zu unterbleiben haben, wenn z.B. im Osten ein Partisan oder polnischer Schmuggler schon beim Ansichtigwerden eines Zollgrenzschutzmannes die Flucht ergreift.
Ferner kann für die östlichen oder ähnlichen Verhältnisse der Anruf immer in dem Fall der Ziffer IV.3 Abs. 3 der Dienstanweisung für den Waffengebrauch, im allgemeinen auch im Fall des Abs. 4 unterbleiben.
Es ist nach Möglichkeit zu vermeiden, erst anzurufen und dann noch zwei Warnungsschüsse abzugeben, wenn der Anruf offenbar nicht verstanden worden ist. Bei naher Entfernung ist unter Berücksichtigung der Windrichtung usw. anzurufen. Dieser Anruf muß verstanden werden. Wird er dennoch nicht beachtet, dann kann sofort gezielt geschossen werden. Bei weiterer Entfernung - wenn also damit zu rechnen ist, daß ein Anruf nicht verstanden werden wird - sind statt des Anrufs sofort die beiden Warnungsschüsse abzugeben.
Es ist stets die gesamte Feuerkraft einzusetzen, um die Sicherheit des Erfolgs zu steigern und von mehreren flüchtigen Personen möglichst viele durch den Gebrauch der Schußwaffe anzuhalten.
Die Vorschriften der Ziff. III der oa. Dienstanweisung sind auf Friedensverhältnisse zugeschnitten. Gegenüber offensichtlichen Feinden (z.B. erkannten Spionen, Fallschirmspringern, Verbrechern u. sonstigen Untermenschen) sind sie nicht anzuwenden.
[...] Es kommt also in erster Linie nicht darauf an, daß festgestellt wird, ob die formellen Voraussetzungen des Waffengebrauchs vorliegen, sondern ob im Rahmen der Waffengebrauchsvorschriften ein richtiger Entschluß gefaßt und mit Verständnis für die taktische Lage rasch und energisch durchgesetzt worden ist. [...]

 

Urheberrecht / Copyright

Deutsch Alle Inhalte auf diesem Webauftritt (insbesondere Texte und Bilder) sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung in anderen Medien benötigt die vorherige Zustimmung des Seitenbetreibers bzw. Rechteinhabers. Eine Übersicht der verwendeten Textquellen, sofern nicht oben angegeben, befindet sich unter Quellen.
English All contents of this website (especially texts and images) are protected by copyright. The use in other media requires the prior consent of the website owner or copyright holder. An overview of the text sources used, if not already stated above, is available at sources.