Im Reichsfinanzblatt wurde im September 1944 ein Erlass aus dem August 1944 abgedruckt, der sich auf die Vergütung von in Kroatien eingesetzten Zollgrenzschutz-Reservisten bezieht. Möglicherweise handelt es sich um den Zollgrenzschutz Adria,der teilweise an der kroatischen Küste eingesetzt war.

 

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